Regeln zur Benutzung elektronischer Medien
Seit dem zweiten Halbjahr 2017/18 gelten neue Regeln für die Nutzung elektronischer Medien wie z. B. Handys im Schulbereich. Die mit der gesamten Schulfamilie abgestimmte und von Schulaufsicht genehmigte Nutzerordnung definiert Ausnahmen vom weiterhin geltenden grundsätzlichem Verbot elektronischer Speichermedien auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts. Nur Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsstufe dürfen z. B. ihr Handy in den Freistunden am Vormittag zu unterrichtlichen Zwecken in der Bibliothek und im Aufenthaltsraum nutzen. Am Nachmittag ist eine Handynutzung für alle Schülerinnen und Schüler möglich. Den Text der Regelung finden Sie hier.